Ein notwendiger Schritt für die Organspende in Deutschland
Die Organspende in Deutschland benötigt dringend einen Neustart. Die Einführung der Widerspruchslösung könnte das entscheidende Instrument sein, um die Zahl der verfügbaren Spenderorgane zu erhöhen und tausenden schwerkranken Menschen zu helfen. Doch wird dieser neue Vorstoß im Bundesrat Erfolg haben?
Die Organspende in Deutschland benötigt dringend einen Neustart. Die Einführung der Widerspruchslösung könnte das entscheidende Instrument sein, um die Zahl der verfügbaren Spenderorgane zu erhöhen und tausenden schwerkranken Menschen zu helfen. Doch wird dieser neue Vorstoß im Bundesrat Erfolg haben?
Die Organspende in Deutschland steht seit Jahren vor einem gravierenden Problem: Es gibt schlichtweg nicht genug Spenderorgane. Während das Thema immer wieder in der politischen Diskussion auftaucht, hat sich an der Situation bisher wenig geändert. Aktuell setzt sich die Deutsche Gesellschaft für Nephrologie (DGfN) erneut für eine grundlegende Änderung des Transplantationsgesetzes ein – die Einführung der sogenannten Widerspruchslösung.
Was ist die Widerspruchslösung?
Bei der Widerspruchslösung, die bereits in vielen europäischen Ländern erfolgreich praktiziert wird, ist jeder Bürger automatisch ein potenzieller Organspender, sofern er oder sie nicht aktiv widerspricht. Diese Regelung steht im Gegensatz zur aktuell in Deutschland geltenden Entscheidungslösung, bei der Menschen sich aktiv dafür entscheiden müssen, Organspender zu sein. Die DGfN sieht in der Widerspruchslösung das effektivste Mittel, um die Zahl der Spenderorgane signifikant zu erhöhen.
Warum ist die Widerspruchslösung notwendig?
Deutschland gehört bei der Anzahl der Organspenden zu den Schlusslichtern in Europa. Länder wie Spanien, Portugal und Belgien, die alle die Widerspruchslösung eingeführt haben, verzeichnen deutlich höhere Spenderzahlen. In Spanien, dem europäischen Spitzenreiter, werden pro Million Einwohner mehr als viermal so viele Organe gespendet wie in Deutschland. Diese Zahlen sprechen eine klare Sprache: Die Widerspruchslösung rettet Leben.
Der aktuelle Vorstoß im Bundesrat
Am 14. Juni wird im Bundesrat ein Antrag zur Einführung der Widerspruchslösung eingebracht, initiiert von Nordrhein-Westfalen und unterstützt von mehreren Bundesländern. Dieser Vorstoß wird von der DGfN ausdrücklich begrüßt. Professor Dr. Martin K. Kuhlmann, Präsident der DGfN, zeigt sich optimistisch, dass dieses Mal die nötige politische Unterstützung vorhanden ist, um die Gesetzesänderung durchzusetzen. In den letzten Jahren habe sich die Stimmung in der Politik positiv gewandelt, und die Chancen stehen besser denn je.
Die Realität der Organspende in Deutschland
Die Zahlen sind alarmierend: Ende 2023 standen etwa 8.700 Menschen auf der Warteliste für ein Spenderorgan, die meisten davon warten auf eine Niere. Ohne Spenderorgan bleibt diesen Patienten oft nur die Dialyse, eine belastende und zeitaufwändige Behandlung, die ihre Lebensqualität stark einschränkt. Im Jahr 2023 gab es nur 965 postmortale Organspender in Deutschland, was bei weitem nicht ausreicht, um den Bedarf zu decken. Lebendspenden, vor allem unter nahen Angehörigen, können nur einen Teil des Bedarfs abdecken.
Die Vorteile der Widerspruchslösung
Eine höhere Anzahl an Spenderorganen hätte weitreichende positive Effekte. Schwerkranken Menschen könnte schneller geholfen werden, ihre Lebensqualität würde erheblich verbessert, und viele Leben könnten gerettet werden. Zudem könnte Deutschland im Rahmen des Europäischen Transplantationsnetzwerks einen wichtigen Beitrag leisten und auch international ein Zeichen von Solidarität setzen.
Fazit
Die Einführung der Widerspruchslösung könnte der dringend benötigte Anschub für die Organspende in Deutschland sein. Es bleibt zu hoffen, dass der Bundesrat diesen Vorstoß unterstützt und damit den Weg für eine effektivere Nutzung des Potenzials möglicher Organspenden ebnet. Denn letztlich geht es darum, Leben zu retten und die Lebensqualität vieler Menschen nachhaltig zu verbessern.
Quelle und mehr Infos: Für weitere Informationen können Sie die vollständige Pressemitteilung der DGfN hier lesen.
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